Strohbücker´s Schotterkarte | Bargeldloses Zahlungsmittel

Die Schotterkarte – Einfach, schnell und flexibel bezahlen auf unseren Veranstaltungen

Mit der Einführung der Schotterkarte bieten wir Ihnen ein neues, unkompliziertes Bezahlsystem. Verabschieden Sie sich von Bargeld und langen Warteschlangen – mit der Schotterkarte haben Sie alles schnell und einfach im Griff!

So funktioniert die Schotterkarte

  • Karte erwerben:
    Die Schotterkarte ist an unserem Infopoint erhältlich und kann mit bis zu 500€ beladen werden. Alternativ können Sie auch an den Theken eine Karte im Wert von 50 € (inkl. 5 € Pfand) erwerben. Die Karte ist sofort einsatzbereit!
  • Aufladen:
    Sie können die Schotterkarte ganz bequem am Infopoint mit Bargeld, EC- oder Kreditkarte aufladen. An den Theken ist die Karte ebenfalls mit EC- oder Kreditkarte erhältlich.
  • PayPal Einzahlungen:
    Sie besitzen bereits eine Schotterkarte? Kein Problem! Über den QR-Code auf der Rückseite können Sie Ihr Guthaben ganz einfach via PayPal aufladen – ab einem Betrag von 50 €. So können Sie jederzeit nachladen, wenn Ihr Guthaben zur Neige geht.
  • Ihre Transaktionen im Blick:
    Der QR-Code auf der Rückseite der Karte ermöglicht Ihnen, alle bisherigen Transaktionen einzusehen und die Karte bei Bedarf erneut aufzuladen.

Was können Sie mit der Schotterkarte tun?

  • Bezahlen an den Theken:
    An allen Theken können Sie bequem mit der Schotterkarte bezahlen – schnell und ohne Bargeld.
  • Unbegrenzt aufladen:
    Sie können die Schotterkarte jederzeit mit beliebigen Beträgen aufladen und sie für jede Veranstaltung, bei der wir anwesend sind, weiterverwenden.
  • Auszahlungen:
    Sie können sich bis zu 200 € in bar zurückzahlen lassen – unabhängig davon, wie Sie die Karte ursprünglich aufgeladen haben.
  • Pfand:
    Die Schotterkarte hat einen Pfandwert von 5 €, der Ihnen bei der Rückgabe der Karte am Infopoint zurückerstattet wird.

Ihre Schotterkarte für die nächsten Events
Das Guthaben auf Ihrer Schotterkarte bleibt bestehen und kann auch bei der nächsten Veranstaltung verwendet werden. Sollten Sie es wünschen, können Sie sich das Restguthaben auch auszahlen lassen.

Rückgabe der Karte
Sie möchten Ihre Karte zurückgeben? Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe der Karte und die Erstattung des Pfandbetrags ausschließlich am Infopoint erfolgen.

Infopoint – Immer für Sie da
Der Infopoint ist während der gesamten Veranstaltung geöffnet und steht Ihnen für den Kauf, die Wiederaufladung, die Rückgabe sowie für alle Fragen zur Verfügung. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Unterstützung benötigen.

AGB Strohbücker´s Schotterkarte

Für die Ausgabe und Nutzung von Chipkarten zur Bezahlung (im Folgenden „Schotterkarte“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Die AGB gelten für sämtliche Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Ausgabe, Lieferung und Nutzung der Schotterkarte.

Erwerb
Vertragspartner des Kunden für die Ausgabe und Nutzung der Schotterkarte ist die Strohbücker Festwirt GmbH, Grothues 3, 48351 Everswinkel.
Die Schotterkarte ist am Veranstaltungstag am Infopoint und an verschiedenen Ausgabestellen erhältlich. Die Schotterkarte verbleibt im Eigentum der Strohbücker Festwirt GmbH. Der Kunde erhält lediglich ein Recht, über das Guthaben auf der Schotterkarte zu verfügen.

Aufladung und Benutzung
Mit der Schotterkarte können bei Veranstaltungen Speisen, Getränke und Waren der Strohbücker Festwirt GmbH bargeldlos bezahlt werden.
Das Aufladen neuer Beträge kann am Infopoint erfolgen. Die Schotterkarte ist mit einem Mindestbetrag von 10 Euro aufzuladen. Es besteht die Möglichkeit, die Schotterkarte – in Schritten von jeweils 5 EUR – maximal bis zu einem Guthaben von 500€ aufzuladen. Die Schotterkarte hat ein Pfand in Höhe von 5€, der bei der ersten Ausgabe der Karte vom Guthaben abgezogen wird.

Reklamationen
Rückfragen oder Beanstandungen können schriftlich an die Strohbücker Festwirt GmbH, Grothues 3, 48351 Everswinkel, telefonisch an den Kundenservice unter 02582/ 991970 oder per E-Mail an mail[at]eventgastro-strohbuecker.de gerichtet werden.

Umrechnungskurs und Auszahlung
Der Kunde ist berechtigt, die Schotterkarte an die Strohbücker Festwirt GmbH zurückzugeben: Die Rückgabe der Schotterkarte kann am Veranstaltungstag am Infopoint oder nach dem Veranstaltungstag im Büro der Strohbücker Festwirt GmbH, Grothues 3, 48351 Everswinkel, erfolgen. Die Auszahlung eines etwaig auf der Schotterkarte noch aufgeladenen Guthabens erfolgt in bar. Bei einem Guthaben von 0 Euro wird lediglich der Pfandbetrag zurückerstattet.

Verlust
Die Schotterkarte wird bei der vollständigen Entladung des aufgeladenen Betrages eingezogen. Bei Verlust der Karte hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung des noch vorhandenen Guthabens.

Missbrauch
Im Falle des Missbrauchs, insbesondere der Manipulation, wird die Schotterkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt in jedem Falle eine Strafanzeige. Die Strohbücker Festwirt GmbH behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Haftung
Die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie werden durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Strohbücker Festwirt GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Strohbücker Festwirt GmbH ausgeschlossen.

Soweit die Haftung für Schäden in dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Strohbücker Festwirt GmbH.

Schlussklausel
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.