AGB

GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von uns angeboten Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Service- und Personaldienstleistungen, den Verleih von diversen Veranstaltungsmaterialien und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder über unseren Webshop bestellt hat.

ANGEBOT UND PREISE

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Im Privatkundenbereich unseres Webshops angegebenen Preise sind Endkunden-Abhol-Preise Brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Im Großkundenbereich unseres Webshops oder die in unseren Druckerzeugnissen genannten Preise verstehen sich als Netto- Abhol- Preise.
Angebotspreise aus aktueller „Trinkgut-Werbung“ gelten grundsätzlich nur für Abholung und Kauf im Getränkemarkt.

Lieferungen durch uns sind kostenpflichtig. Es werden je nach Aufwand und Entfernung Kosten für die Lieferung, sowie eine Kilometergeld- Pauschale berechnet.

Die von uns angebotenen Waren, hier insbesondere die angebotenen Speisen, unterliegen teilweise saisonal bedingten Preisschwankungen am Markt. Wir behalten uns vor unsere Rechnung entsprechend anzupassen oder dem Kunden eine gleichwertige Ware ohne Preisänderung anzubieten.

Liegen zwischen Angebotsbestätigung und Liefertag/ Abholtag/ Veranstaltungstag mehr als 6 Monate, kann der vertraglich vereinbarte Preis von uns angemessen, höchstens jedoch um 5 %, erhöht werden.

BESTELLUNG von Ware und Leihmaterial (exkl. Speisen / Partyservice)

Auftragsbestätigungen für Getränke und Verleihmaterialien müssen spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin bei uns vorliegen, anderenfalls entfällt die Reservierung für das Material und wir behalten uns vor, Materialien anderweitig zu verleihen.

Kundenbestellungen für Getränke und Verleihmaterial mit Liefertermin für die laufende Woche sind spätestens montags 13:00 Uhr bei uns einzugehen. Für spätere Bestellungen können keine Lieferungen für die angegebene Woche berücksichtigt werden.

Die Anmietung von größeren Leihmaterialien (Zelt, Bestuhlung, Toilettenwagen, Kühlwagen, etc.), der Bedarf an Service- und Thekenpersonal sowie umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen und Aufträge bitten wir – in Ihrem Interesse – so früh wie möglich mit uns abzusprechen.

Verbindliche Bestellungen und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unseres Unternehmens verbindlich.

Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung bzw. seiner schriftlichen Auftragsbestätigung die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

BESTELLUNG Speisen / Partyservice

Eine Kundenbestellung und schriftliche Auftragsannahme für Speisen muss spätestens 14 Tage vor Liefer-/Abholungstermin erfolgen.

Die Korrektur der schriftlich fixierten Personenzahl muss der Kunde mündlich bis spätestens 7 Kalendertage vor Liefer-/Abholtermin verbindlich angeben. Spätere Änderungen können nicht berücksichtigt werden oder ergeben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % des Auftragswertes, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 20,00 € netto.

Bei Abweichungen von Teilnehmerzahlen lt. erster Kundenanfrage sind wir berechtigt, die angebotenen Preise neu festzusetzen oder, bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 40 %, den Auftrag zu verweigern.

AUFTRAGSERTEILUNG

Aufträge für Getränke und Materialien bis zu einem Auftragsvolumen von 350,00 € netto gelten als erteilt, wenn diese persönlich, telefonisch oder schriftlich eingehen. Über einem Auftragsvolumen von 350,00 € netto muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen.

Aufträge für Speisen gelten als erteilt, wenn die Auftragsbestätigung unterschrieben vorliegt.

Aufträge sind für den Veranstaltungsservice verbindlich, wenn diese schriftlich durch eine Auftragsbestätigung angenommen worden sind.

Bei Auftragserteilung gelten lediglich unsere Bedingungen. Der Kunde erklärt sich mit seiner schriftlichen Bestätigung als einverstanden.

LIEFERUNG

Die Auslieferung Ihrer Bestellung erfolgt am vereinbarten Liefertag an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.

Die Lieferung erfolgt ab Lager bis zur ersten Tür ebener Erde der angegebenen Adresse.

Bei Lieferorten die aufgrund von fehlender Navigation nicht oder schlecht auffindbar sind, die aufgrund von Baustellen, unwegsamen Gelände oder sonstigen Vorkommnissen schlecht oder nicht zugänglich sind, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung VOR Lieferung. In vorgenannten Fällen behalten wir uns vor, unsere Lieferkosten in Bezug auf Lieferung und Entfernung entsprechend nachträglich anzupassen.

Die Planung der Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Wir erlauben uns ein Zeitfenster von jeweils +/- einer Stunde zur abgesprochenen Zeit. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei größter Sorgfalt nicht beeinflussen können.

Genaue Angaben zu Lieferterminen können jeweils Donnerstag bzw. am Liefertag vorab telefonisch erfragt und ggf. gesondert abgesprochen werden.

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme zum Liefertermin. Ist der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anzutreffen, wird telefonisch ein neuer Liefertermin vereinbart. Die Kosten für die wiederholte Lieferung trägt der Kunde.

Die gelieferten Waren hat der Kunde unverzüglich mit der zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z. B. der Menge der bestellten Waren und Materialien, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden.

Bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung muss ein Kunde unverzüglich telefonisch Nachricht geben, damit eventuell fehlende, falsche oder mangelhafte Waren und Materialien nachgeliefert oder ausgetauscht werden können.

Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel oder Mindestleistungen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kunden beanstandet werden.

Der ordnungsgemäße Erhalt wird jeweils auf dem Lieferschein vom Auslieferungsfahrer und Kunden quittiert.

Eine Abstellerlaubnis gilt nur in schriftlicher Form. Der Kunde haftet hier für sämtliche Schäden.

PARTYSERVICE

Die Lieferung von Speisen erfolgt in und auf Leihwaren, wie Warmhalteboxen, Chafings mit entsprechenden Einsätzen, Porzellan- und Metallplatten, Glasschüsseln, Körben und ähnlichem. Zusätzlich wird entsprechendes Vorlegebesteck mitgeliefert.

Geschirrteile sind „schrankfertig“ in Transportbehältern sortiert gepackt. Bestecke werden von uns maschinell poliert.

Sämtliche Leihwaren sind in einem guten gepflegten Zustand.

Die Leihwaren sind pfleglich zu behandeln.

Die Leihwaren sind aufgrund gesetzlicher hygienischer Bestimmungen grob vorgereinigt zurückzugeben. Wir behalten uns vor, Reinigungskosten für nicht grob vorgereinigte Leihwaren gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Kunde trägt ab der Übergabe des Materials bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihwaren. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt bzgl. Zustand und Vollständigkeit. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach der Endreinigung ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden dem Kunden zum Tagespreis berechnet. Sollten saisonbedingt Materialien nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz gleichwertiger Materialien vor, für welche der Kunde sämtliche Kosten der Beschaffung zu tragen hat.

Glas, Besteck und Porzellan werden aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich ungespült zurückgenommen und gegen Entgelt gereinigt. Bei Gläsern, die mit Lebensmitteln (z. B. Fingerfood, Dessert) befüllt werden, wird der 1,5 fache Faktor der Reinigung berechnet.

LEIHMATERIALIEN

Bereitstellung

Wir sind verpflichtet, bestelltes Leihmaterial mittlerer Art und Güte zu liefern. Alle Angaben, hier im Besonderen in Bezug auf die Optik eines Leihmaterials, seien sie in Prospekten, im Webshop, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten, sind soweit die technische Leistung, die Betriebseigenschaften oder Verwendung betreffen, unverbindlich, soweit keine detaillieren Angaben schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind.

Wir sind berechtigt bestelltes Leihmaterial durch gleichwertiges oder besseres Leihmaterial zu ersetzen, falls wir aus jedweden Gründen nicht in der Lage sind, das bestellte Leihmaterial zu liefern, bzw. zur Verfügung zu stellen.

Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadensersatz oder eine Aufwandsentschädigung geleistet!

Eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während der Veranstaltung anzuzeigen. Diese sind in jedem Fall auf dem Lieferschein oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Preise

Die gültigen Mietpreise für Leihmaterialien ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.

Die Preise enthalten keine Kosten für den Transport (Anlieferung und Abholung), Aufstellung und Bereitstellung zur Inbetriebnahme, Montage und Demontage, Reinigung, einer Müllentsorgung oder sonstiger Dienstleistungen, die über die reine Gestellung des Leihmaterials hinausgehen.

Die Preise für das Leihmaterial verstehen sich jeweils für einen Miettag. Ein Miettag beginnt am Tag der Abholung und endet am Folgetag.

Bei einer verspäteten Rückgabe von Leihmaterial werden dem Kunden die tatsächlichen Miettage x Mietpreis in Rechnung gestellt.
Vorher geplante Verlängerungen den Mietzeitraum betreffend, werden entsprechend vorab schriftlich vereinbart und bei der Berechnung des Mietpreises berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt: Sonderregelungen sind vorab schriftlich festzuhalten.

Wir sind berechtigt bei Übergabe von Leihmaterial eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Wert des Mietgegenstandes sowie der Mietzeitdauer.

Mitteilungspflicht

Der Kunde hat das Leihmaterial sofort auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Mängelrügen hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Im Falle einer Beschädigung/Diebstahl von Leihmaterial hat der Kunde sofort nach Entdeckung Bescheid zu geben.

Sorgfaltspflicht

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Leihmaterialien pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, Leihmaterial während der Mietzeit, soweit erforderlich, sach- und fachgerecht zu warten/warten zu lassen sowie das Leihmaterial vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Im Falle einer Beschädigung des Leihmaterials hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. Wir werden uns, nach Möglichkeit, schnellstmöglich um Reparatur oder Ersatz kümmern.

Es ist untersagt Leihmaterialien, hier nennen wir insbesondere Zeltplanen, Kühl- oder Bierwagen, Theken sowie alle weiteren Leihmaterialien zu beschriften oder in irgendeiner Form zu bekleben.

Eigenmächtige, nicht von uns genehmigte Reparaturen des Kunden an unserem Leihmaterial sind untersagt, da Reparaturen nur mit Originalersatzteilen zu erfolgen hat. Wir behalten uns Schadensersatzansprüche vor.

Sollten während der Leihdauer Dritte in Form von Pfändung, Beschlagnahmung oder aufgrund sonstiger Rechte befugt oder unbefugt auf unser Leihmaterial zugreifen oder dieses in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mündlich sowie innerhalb von drei Tagen schriftlich seit Zugriff, durch Fax oder Einschreiben mit Rückschein, zu benachrichtigen und den Dritten namentlich, unter Angabe des Sachverhaltes sowie sämtlicher Kontaktdaten, in Kenntnis zu setzen.

Ist für das Leihmaterial ein bestimmter Einsatzort angegeben oder vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt das Leihmaterial an einen anderen Einsatzort zu verbringen.

Sollte sich aus der ordnungsgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung des Leihmaterials eine Forderung gegenüber Dritten ergeben, spricht der Kunde uns von eventuellen Ansprüchen Dritter frei.

Versicherung

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass unser Leihmaterial nicht gegen Diebstahl, Beschädigung oder Elementarschäden versichert ist. Vielmehr ist der Kunde seinerseits verpflichtet, das Leihmaterial in vollem Umfang zugunsten unseres Unternehmens zu versichern. Sämtliche Ansprüche aus dieser Versicherung tritt der Kunde schon jetzt an unser Unternehmen ab. Unser Unternehmen nimmt die Abtretung jetzt schon an.

Rückgabe

Der Kunde ist verpflichtet Leihmaterial einschließlich sämtlichen Kleinmaterials und Zubehörs zum vereinbarten Zeitpunkt mangelfrei und in einem annehmbaren gereinigten Zustand zurück zu geben.

Ist das Leihmaterial verschmutzt, werden wir dem Kunden die Reinigungskosten in Rechnung stellen.

Besteht eine Lieferung/Abholung von Leihmaterial aus mehreren Einzelteilen, ist eine vollständige Kontrolle des Gesamtauftrages erst am Sitz unseres Unternehmens möglich. Der Mieter akzeptiert, das die endgültige Kontrolle und eine Schadensfeststellung erst in den Räumen unsers Unternehmens stattfindet. Der Kunde hat das Recht, bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Macht der Kunde von der Möglichkeit der Anwesenheit keinen Gebrauch, so ist er an unsere Feststellungen gebunden.

Haftung

In dem Fall, dass Leihmaterial mit Beschädigung, Verunreinigungen oder groben Verschmutzungen zurückgegeben werden, trägt der Kunde die Reinigungskosten bzw. die Kosten für die Entfernung, für die Instandsetzung, im schlimmsten Falle die Kosten der Neubeschaffung.

Bodenbelege werden einem Kunden zum Neupreis berechnet, wenn diese absprachegemäß für den Kunden zugeschnitten werden oder derart verschmutzt sind, dass diese nicht in ihren Ursprungszustand zurück versetzt werden können.

Ist dem Kunden die Rückgabe des Leihmaterials aus einem vom ihm zu vertretenden Umstand nicht möglich, haftet der Kunde nicht nur für die Instandsetzung bzw. Neubeschaffung des Leihmaterials sondern ist auch verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für entgangene Umsätze unseres Unternehmens für den Zeitraum bis zur Neubeschaffung des Leihmaterials zu tragen, soweit von uns nachgewiesen werden kann, dass das Leihmaterial in dieser Zeit hätte vermietet werden können.

ZAHLUNG

Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart per Überweisung.

Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 50 % bis 100 % des gebuchten Umsatzvolumens und ist bis 4 Wochen vor Liefer-/Abholtermin auf das angegebene Konto zu überweisen. Nach Absprache erfolgt die Anzahlung bei Lieferung/ Abholung in Bar.

Grundsätzlich gilt für Rechnungen ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Mahngebühren, je nach Mahnstufe, bis zu 50 € zu berechnen. Sollte nach dem Mahnverfahren weiterhin keine Zahlung erfolgt sein, werden vom Anwalt die zum Zeitpunkt geltenden Mahnzinsen in Rechnung gestellt.

STORNIERUNG

für Aufträge ohne Speisen / ohne Servicepersonal

Der Kunde kann nach Vorliegen der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück treten bzw. stornieren. Hier ist der Kunde verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Abstandssummen zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind

bis 3 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums

bis 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums

bis 1 Woche vor Beginn des Mietzeitraums

bis 3 Tage vor Beginn des Mietzeitraums

50,00 € netto Bearbeitungsgebühr pauschal

100,00 € netto Bearbeitungsgebühr pauschal

50% des Auftragswertes, min.100,00 € netto Bearbeitungsgebühr

100 % des Auftragswertes,

sofern keine Drittunternehmen in den Auftrag des Kunden eingebunden sind. Im Falle einer Stornierung des Auftrags trägt der Kunde die uns entstehenden Kosten des Drittunter-nehmers.

für Aufträge mit Speisen / Servicepersonal

Der Kunde kann nach Vorliegen der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück treten bzw. stornieren. Hier ist der Kunde verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Abstandssummen zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind

bis 3 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums

bis 2 Wochen vor Termin

bis 1 Woche vor Termin

bis 2 Tage vor Termin

150,00 € netto Bearbeitungsgebühr pauschal

200,00 € netto Bearbeitungsgebühr pauschal

50 % des Auftragswertes, min. 250,00 € netto Bearbeitungsgebühr

100 % des Auftragswertes, min. 250,00 € netto Bearbeitungsgebühr

für Aufträge für Veranstaltungsplanung und – betreuung

Der Kunde kann nach Vorliegen der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück treten bzw. stornieren. Hier ist der Kunde verpflichtet, sollten im Auftrag keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sein, je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Abstandssummen zu zahlen

bis 3 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums

bis 3 Wochen vor vereinbartem VA Termin

bis 1 Woche vor vereinbartem VA Termin

50 % des Auftragswertes

75 % des Auftragswertes

100 % des Auftragswertes,

sofern keine Drittunternehmen in den Auftrag des Kunden eingebunden sind. Im Falle einer Stornierung des Auftrags trägt der Kunde die uns entstehenden Kosten des Drittunter-nehmers.

Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer hauseigenen Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich das Unternehmen vor, bei Stornierungen nach schriftlicher Auftragsbestätigung im jedem Fall die Raummiete für die Räumlichkeit lt. Listenpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

DATENSPEICHERUNG / DATENSCHUTZ

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde versichert die Richtigkeit der angegebenen Daten. Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und werden lediglich zur Erreichung des Auftragsziels an Dritte weitergegeben.

GERICHTSSTAND

Für alle Kunden und Vertragspartner und eventuell anhängige gerichtliche Streitigkeiten ist Gerichtstand Warendorf.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages, einer Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.

Wir behalten uns sämtliche Schadenersatzansprüche vor.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der eingetragene Hauptsitz unseres Unternehmens Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.